Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Desinfektions- und Reinigungsservice Ehrenberg, Inhaberin Anna-Stina Ehrenberg, im Folgenden „Reinigungsservice Ehrenberg“ genannt, erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie vom Reinigungsservice Ehrenberg in Textform bestätigt werden.
Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird. Es bedarf keines ausdrücklichen Widerspruchs gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Die Erteilung eines Einzelauftrages erfolgt nach vorheriger Absprache durch Übermittlung eines entsprechenden Auftrages durch den Auftraggeber an den Reinigungsservice Ehrenberg. In der Einzelbeauftragung werden die konkreten Details der Leistung festgelegt. Soweit keine Festlegung in Textform getroffen wurde, bestimmt sich der Inhalt des Einzelauftrages durch die mündlichen Absprachen zwischen den Vertragsparteien. Hinsichtlich derjenigen Punkte, die in dem in Textformen im Einzelauftrag festgelegt sind, gehen diese Festlegungen einer etwaigen abweichenden mündlichen Absprache vor. Einer gesonderten Annahmeerklärung bezüglich des in Textformen im Einzelauftrages durch den Reinigungsservice Ehrenberg, bedarf es nicht. Reinigungsservice Ehrenberg kann jedoch in Rahmen der vorherigen Absprache einen Einzelauftrag jederzeit ablehnen.
Reinigungsservice Ehrenberg erbringt seine Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als selbstständiges Unternehmen.
§ 2 Leistungsumfang und Auftragserteilung
Werkleistungen/Dienstleistungen müssen zwischen Auftraggeber und „Reinigungsservice Ehrenberg schriftlich in Form von Verträgen, Aufträgen oder Angeboten, vereinbart werden.
Vereinbarungen gelten als verbindlich, wenn der Auftraggeber einen vom Reinigungsservice Ehrenberg unterzeichneten Auftrag oder ein Angebot schriftlich oder per Mail bestätigt.
Mündliche Bestellungen werden, wenn technisch und zeitlich möglich, durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Reinigungsservice Ehrenberg vereinbart. Wird der Auftragsbestätigung nicht innerhalb eines Werktages, oder mindestens bis 24 Stunden vor Ausführung widersprochen, gilt der Auftrag als erteilt.
Ist der Reinigungsservice Ehrenberg, die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
§ 3 Pflichten, Erfüllungsgehilfen
Reinigungsservice Ehrenberg ist verpflichtet, die Leistung entsprechend den vertraglich vereinbarten Vorgaben unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 4 termin- und fachgerecht zu erbringen.
Reinigungsservice Ehrenberg stellt alle zur Durchführung der beauftragten Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte und Materialien, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Reinigungsservice Ehrenberg versichert, dass die verwendeten Arbeitsmittel geeignet sind, Pflege und Werterhalt der zu reinigenden Objekte zu gewährleisten, dass die Maschinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen sowie dass die eingesetzten Reinigungsmittel zum Zeitpunkt der Leistungserbringung den ökologischen Bestimmungen entsprechen.
Der Auftraggeber stellt der Reinigungsservice Ehrenberg die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Mittel wie Wasser, elektrische Energie, Papier- und sonstige Abfalltonnen, Seife für Seifenspender, Handtücher und Toilettenpapier, sowie die für die Unterbringung der Reinigungsmittel und -geräte erforderlichen verschließbaren Räume, Schränke o.ä. unentgeltlich zur Verfügung, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber verschafft den Mitarbeitern der Firma Reinigungsservice Ehrenberg freien Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten. Er trifft die notwendigen organisatorischen und ggf. baulichen Maßnahmen, um Reinigungsservice Ehrenberg in die Lage zu versetzen, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Hierzu zählt auch die Sicherstellung des Zugangs ihrer Mitarbeiter zum Reinigungsobjekt und das Verschließen des Reinigungsobjektes nach Beendigung der jeweiligen Tätigkeit.
Vor Tätigkeitsaufnahme durch Reinigungsservice Ehrenberg ist der Auftraggeber verpflichtet, in sämtliche vorhandene, für die Auftragsausführung relevante, technische Einrichtungen des Auftragsobjektes und in die Gesamtanlage einzuweisen, sowie jegliche mögliche Gefahrenquelle ausdrücklich zu beschreiben.
Für den Fall der Verhinderung wird Reinigungsservice Ehrenberg den Auftraggeber hiervon unverzüglich unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung in Kenntnis setzen.
§ 4 Termine
Verbindliche Terminabsprachen sind in Textform festzuhalten beziehungsweise von Reinigungsservice Ehrenberg in Textform zu bestätigen.
Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Reinigungsservice Ehrenberg aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie zum Beispiel Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Auftraggeber und der Reinigungsservice Ehrenberg berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Befindet sich der Reinigungsservice Ehrenberg in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Reinigungsservice Ehrenberg in Textform eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Beendet der Auftraggeber vertraglich vereinbarte Aufträge über einmalige Dienstleistungen nach Vertragsschluss aber vor Leistungsbeginn, nachfolgend als Stornierung bezeichnet, so bleibt es Reinigungsservice Ehrenberg vorbehalten, Stornierungskosten zur Kompensation des Erfüllungsschadens zu verlangen. Im Falle der Geltendmachung durch Reinigungsservice Ehrenberg lässt sich die Höhe der Stornierungskosten in Abhängigkeit der Kurzfristigkeit vor dem geplanten Leistungsbeginn bemessen. Es bleibt dem Auftraggeber nachgelassen Reinigungsservice Ehrenberg den Nachweis zu führen, dass der tatsächlich entstandene Schaden kleiner als die Stornierungskosten ausgefallen ist.
§ 5 Auftragsdauer und Kündigung
Aufträge oder Bestellungen mit zeitlicher Befristung sind wie beauftragt gültig. Bei einer Unterhaltsreinigung gilt eine Kündigungsfrist wie vertraglich vereinbart oder mit 4 Wochenfrist zum Monatsende.
Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages oder bei Bestellten aber nicht abgerufenen Aufträgen durch den Auftraggeber, d.h. ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist, werden 50% der ausstehenden Vertragssumme zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig. Einen Nachweis, dass Reinigungsservice Ehrenberg niedrigere Kosten entstanden sind, hat der Auftraggeber zu erbringen.
Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief oder per E-Mail zu erfolgen. Den Nachweis der ordentlichen Kündigung hat der Auftraggeber zu erbringen. Für die Rechtmäßigkeit der Kündigung ist der Zugang beim Kündigungsempfänger maßgebend.
§ 6 Vorzeitige Auflösung
Reinigungsservice Ehrenberg ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn – die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird – der Auftraggeber fortgesetzt, trotz in Textformer Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zum Beispiel Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt – über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber zahlt Reinigungsservice Ehrenberg nach Erbringung der jeweiligen im Einzelauftrag definierten Leistung und ordentlicher Rechnungsstellung unter Angabe des Finanzamtes und der Steuernummer für Leistungen ein jeweils individuell auszuhandelndes Entgelt, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Leistungen die mit monatlichen Pauschalbeträgen abgerechnet werden, können vom Reinigungsservice Ehrenberg während des Leistungsmonats in Rechnung gestellt werden. Zahlungen dieser Rechnungsbeträge sind zum 1. des Monats nach dem Leistungsmonat fällig. Die Zahlungsfrist, 10 Tage ab Rechnungsdatum, gilt als vereinbart.
Das Entgelt ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungenen in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
Reinigungsservice Ehrenberg ist berechtigt, Vorauszahlungen und auch angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. Bis zur Bezahlung der jeweiligen Vorschussrechnung oder Abschlagsrechnung durch den Auftraggeber ist Reinigungsservice Ehrenberg berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung einzustellen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages fortzusetzen.
Reinigungsservice Ehrenberg ist berechtigt, die Preise nach pflichtgemäßem Ermessen anzupassen. Dies gilt insbesondere bei Erhöhung der tariflichen Entgelte der Mitarbeiter sowie bei einer Erhöhung der Materialkosten. Die Preisanpassung muss für den Auftraggeber zumutbar sein und ist spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten mitzuteilen.
Das Recht zur Preisanpassung gilt nicht bei Einzelaufträgen innerhalb der ersten 4 Monate nach Vertragsabschluss.
§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz
Reinigungsservice Ehrenberg verpflichtet sich, über alle ihr in Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen oder bekanntwerdenden vertraulichen Informationen und insbesondere über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers (insbesondere Vertragsbeziehungen, Abschlüsse, Geschäfte oder besonderen Angelegenheiten des Auftraggebers) absolute Verschwiegenheit zu bewahren.
Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auf sämtliche Mitarbeiter, Beauftragte und sonstige Erfüllungsgehilfen Reinigungsservice Ehrenberg, ohne Rücksicht auf die Art und rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit.
Reinigungsservice Ehrenberg erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:
Anna-Stina Ehrenberg
Wilseder-Berg-Straße 21
28329 Bremen
Desinfektionsservice-ehrenberg@gmx.de
§ 9 Haftung
Reinigungsservice Ehrenberg haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – gleich aus welchem Rechtsgrund- nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden.
Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet Reinigungsservice Ehrenberg. dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind, ferner wegen Verzugs oder Mängeln sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Soweit der Reinigungsservice Ehrenberg für Folgen einfacher Fahrlässigkeit haftet, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden, wie z.B. entgangener Gewinn, fehlgeschlagene Aufwendungen, Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.
Die Haftung für fahrlässiges Handeln/Unterlassen ist jedenfalls auf die folgenden Haftungshöchstsummen, die durch Abschuss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung gedeckt werden, beschränkt:
5.000.000 € für Personenschäden
5.000.000 € für Sachschäden
5.000.000 € für Vermögensschäden
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Leistung Reinigungsservice Ehrenberg in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen und elektrischen Anlagen o.ä.
Die Haftung wegen Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt vom Vorstehendem unberührt.
§ 10 Änderung des Vertrages
Änderung und Ergänzung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer aktuellen Ausgabe gültig. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten an Stelle der bei Vertragsabschluss vereinbarten. Nach Bekanntgabe der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hat der Auftraggeber das Recht diese innerhalb von 4 Wochen nach Zugang abzulehnen. Reinigungsservice Ehrenberg hat innerhalb von 14 Tage nach Ablehnung neue AGBs aufzusetzen, die vorherigen AGBs zu aktivieren oder gegenüber dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht auszusprechen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand Bremen
Erfüllungsort ist der Sitz des Reinigungsservice Ehrenberg
Änderungen oder Ergänzungen, sämtliche Abreden einschließlich der Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollten eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen nichtig sein oder nichtig werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.